Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch?

Timo Kossowski am 31. Juli 2026

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch?

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz – was bedeutet es für Hauseigentümer?

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ändern sich die Vorgaben für den Heizungstausch. Die bisherige pauschale 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien entfällt und Eigentümer erhalten auf dem Papier wieder mehr Wahlmöglichkeiten.

Doch mehr Auswahl bedeutet nicht automatisch mehr Planungssicherheit. Besonders bei neuen Gas- und Ölheizungen bleiben langfristige Vorgaben und schwer kalkulierbare Kosten bestehen.

Die 65-Prozent-Regel entfällt

Eine der größten Änderungen ist der Wegfall der bisherigen Vorgabe, nach der neue Heizungen in bestimmten Fällen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen mussten.

Damit können grundsätzlich wieder unterschiedliche Heizsysteme gewählt werden. Neben Wärmepumpen, Biomasse, Wärmenetzen und Hybridlösungen bleibt auch der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen möglich.

Gas und Öl sind möglich – aber mit vielen Fragezeichen

Eine neue Gas- oder Ölheizung darf weiterhin eingebaut werden. Wer sich heute dafür entscheidet, sollte jedoch nicht nur auf die Anschaffungskosten schauen.

Für neu installierte fossile Heizungen gelten zukünftig steigende Anforderungen an den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Die sogenannte Bio-Treppe sieht nach aktuellem Stand folgende Mindestanteile vor:

  • ab 01.01.2029: 10 %
  • ab 01.01.2030: 15 %
  • ab 01.01.2035: 30 %
  • ab 01.01.2040: 60 %

Hinzu kommen die weitere Entwicklung der CO₂-Bepreisung sowie die Frage, zu welchen Preisen geeignete biogene oder klimaneutrale Brennstoffe zukünftig tatsächlich verfügbar sein werden.

Eine heute neu eingebaute Heizung soll in der Regel viele Jahre betrieben werden. Genau über diesen Zeitraum lassen sich die tatsächlichen Betriebskosten einer neuen Gas- oder Ölheizung derzeit nur schwer vorhersehen.

Technologieoffenheit bedeutet nicht automatisch Planungssicherheit

Aus unserer Sicht sollte deshalb zwischen technischer beziehungsweise gesetzlicher Wahlfreiheit und wirtschaftlicher Planungssicherheit unterschieden werden.

Nur weil ein Heizsystem eingebaut werden darf, bedeutet das nicht automatisch, dass es über die gesamte Nutzungsdauer die sinnvollste Lösung ist.

Gerade bei Gas und Öl hängen zukünftige Kosten von mehreren Faktoren ab, die Hauseigentümer selbst kaum beeinflussen können: CO₂-Preis, gesetzlich vorgeschriebene Brennstoffanteile, Verfügbarkeit entsprechender Brennstoffe und deren zukünftige Marktpreise.

Wer heute investiert, sollte deshalb nicht nur fragen: „Welche Heizung darf ich einbauen?“, sondern vor allem: „Welche Heizung kann ich in 5, 10 oder 15 Jahren noch wirtschaftlich betreiben?“

Bestehende Heizungen müssen nicht vorschnell ausgetauscht werden

Eine andere Situation besteht bei bereits vorhandenen und funktionierenden Gas- oder Ölheizungen. Diese müssen aufgrund des neuen Gesetzes nicht automatisch ausgetauscht werden und können grundsätzlich weiter betrieben beziehungsweise repariert werden.

Förderung für klimafreundliche Heizungen bleibt bestehen

Auch die staatliche Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme bleibt grundsätzlich bestehen.

Damit können beispielsweise beim Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe weiterhin erhebliche Zuschüsse möglich sein. Welche Förderung tatsächlich genutzt werden kann, hängt vom jeweiligen Gebäude, der bestehenden Heizungsanlage, der Nutzung und weiteren persönlichen sowie technischen Voraussetzungen ab.

Hinweis zu gesetzlichen Regelungen und Förderungen

Die gesetzlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen können sich jederzeit ändern. Alle Angaben in diesem Beitrag entsprechen unserem Informationsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Insbesondere gesetzliche Anforderungen, Übergangsfristen, Förderhöhen und Fördervoraussetzungen müssen für das jeweilige Vorhaben individuell und anhand der zum Zeitpunkt der Antragstellung beziehungsweise Umsetzung gültigen Regelungen geprüft werden.