
Änderungen bei der BEG-Förderung – Das hat sich seit Juli 2026 geändert
Neue Förderbedingungen seit Juli 2026
Mit Wirkung zum 21. Juli 2026 sind Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Die Heizungsförderung bleibt grundsätzlich bestehen, allerdings wurden Förderhöhen, Bonusregelungen und die förderfähigen Investitionskosten in mehreren Bereichen angepasst.
Übergangsregelung für bereits geplante Projekte
Für bereits geplante Projekte gab es während der Umstellungsphase eine Übergangsregelung. Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA/gBzA) erhalten hatte, konnte seinen Förderantrag noch nach den bisherigen Förderbedingungen stellen. Für neue Anträge gelten seit dem 21. Juli 2026 die aktuellen Fördervorgaben.
Grundförderung bleibt bei 30 Prozent
Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung bleibt die Grundförderung von 30 Prozent bestehen.
Geändert wurde jedoch die Höhe der förderfähigen Investitionskosten. Für die erste Wohneinheit werden künftig maximal 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt. Dieser Höchstbetrag soll erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend halbjährlich weiter abgesenkt werden.
Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt
Der bisherige Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen beziehungsweise Wärmepumpen mit bestimmten natürlichen Kältemitteln entfällt seit dem 21. Juli 2026. Auch der bisherige Emissionsminderungszuschlag wird nicht mehr gewährt.
Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise reduziert
Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch bestimmter alter Heizungsanlagen bleibt zunächst bestehen und beträgt aktuell 16 Prozent.
Ab 2027 soll dieser Bonus halbjährlich um 4% reduziert werden.
Neue Staffelung beim Einkommensbonus
Auch der Einkommensbonus wurde angepasst und künftig nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen gestaffelt:
- bis 30.000 Euro Einkommen: 40 Prozent
- bis 40.000 Euro Einkommen: 30 Prozent
- bis 50.000 Euro Einkommen: 10 Prozent
Förderungen können weiterhin kombiniert werden
Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusregelungen können weiterhin miteinander kombiniert werden. Dadurch sind – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – Förderquoten von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten möglich.
Änderungen für Wärmepumpen ab 2027 geplant
Nach aktuellem Stand ist für das Jahr 2027 ein zusätzlicher Wertschöpfungsbonus vorgesehen. Wärmepumpen, die innerhalb der Europäischen Union gefertigt oder zusammengebaut werden, sollen dadurch weiterhin die vollständige Grundförderung erhalten können. Für außerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen ist nach den derzeitigen Planungen eine Reduzierung der Grundförderung auf 15 Prozent vorgesehen.
Da es sich hierbei um eine geplante Änderung handelt, können sich die Regelungen bis zum Inkrafttreten noch ändern.
Wir prüfen die Förderung für Ihr Projekt
Sie planen einen Heizungstausch oder interessieren sich für eine Wärmepumpe?
Wir prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Gebäude aktuell infrage kommen und unterstützen Sie bei der Planung Ihres Projekts.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren Informationen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Förderprogramme, Fördersätze, technische Anforderungen sowie Antragsverfahren können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien und Vorgaben der zuständigen Förderstellen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.